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Betroffene Banken

Nach mehr als 200 geprüften Kreditverträgen sind wir der Auffassung, dass ausnahmelos alle namhaften Kreditinstitute betroffen sind. Unsere Erfahrungen decken sich mit denjenigen der Verbraucherschutzzentralen. Die maßgeblich mit der Aufarbeitung und Veröffentlichtung des Themas befasste Verbraucherzentrale Hamburg aktualisiert auf ihren Internetseiten regelmäßig eine Auswertung der dort geprüften Verträge. Drücken Sie diesen Link, um den jeweils aktuellsten Auswertungsstand der Verbraucherschützer einzusehen.

Eine Sonderstellung nimmt sicherlich die ING-DiBa ein, der es in den seltensten Fällen gelungen ist, ihre Kunden richtig zu belehren. Aber auch die Sparkassen haben ihre Kunden nur vereinzelt richtig über das Widerrufsrecht belehrt. Selbst nach Einführung des “Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” am 11.06.2010 haben die meisten Sparkassen bis weit in das Jahr 2011 hinein fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, was nach unserer Auffassung dazu führt, dass sich sämtliche betroffene Kunden von den Darlehnsverträgen lösen können. Dies ist umso bedeutsamer für die Kunden, da der Zinssatz für Immobiliendarlehn bis in das Jahr 2012 rund doppelt so hoch war im Vergleich zu jetzt. Durch den Widerruf ist es den Kunden der Sparkassen und anderen Banken also heute möglich, die teuren Verträge hinter sich zu lassen und sich die historisch günstigen Zinsen für die Zukunft zu sichern.

Das Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber gewährt dem Verbraucher beim Abschluss von Darlehnsverträgen einen besonderen Schutz. Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, das es ihm ermöglicht, die getroffene Entscheidung zu überdenken und seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Über dieses Recht muss der Kreditgeber den Verbraucher belehren.

Die Widerrufsbelehrung

An diese Belehrung stellen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung erhebliche Anforderungen. Diesen Anforderungen sind die Banken in den weit überwiegenden Fällen nicht gerecht geworden. Aufgrund der Prüfung von Tausenden von Kreditverträgen schätzt die  Verbraucherzentrale Hamburg, dass mehr als 80% der seit dem Jahre 2002 abgeschlossenen Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Betroffene Verbraucher können Ihre Verträge widerrufen und sich so von den teuren Verträgen lösen.

Die Widerrufsfolgen

Durch den Widerruf besteht die Möglichkeit, den alten Vertrag  – mit Zustimmung der Bank – zu erheblich günstigeren Konditionen fortzusetzen oder bei einer Bank neu und günstig zu finanzieren. Die Bank muss Ihnen im Rahmen der Rückabwicklung dasjenige erstatten, was sie mit ihren Zahlungen auf das Darlehn erwirtschaftet hat. Hier ergeben sich erhebliche Zahlungsansprüche gegen die Bank!

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Sie das Darlehn binnen 30 Tagen nach dem Widerruf zurückzahlen müssen. Bevor Sie den Widerruf erklären, sollte daher ein Anschlussfinanzierung sichergestellt sein, sofern Sie das Darlehn nicht aus eigenen Mitteln zurückzahlen können oder wollen. Auch bei dieser Finanzierung helfen wir Ihnen!

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

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Wir bieten privaten Darlehensnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns bezüglich Ihrer Chancen beraten.

 – fehlerhafte Widerrufsbelehrung -

Auch unser bereits vorzeitig aufgelöster Vertrag war von dem BGH Urteil betroffen. Die Kanzlei hat für uns bei der Bank die kompl. Vorfälligkeitszinsen inkl der Abschlussgebühren erfolgreich eingeklagt. Von den knapp € 19.000,00 haben wir uns ein neues Auto gekauft…vielen Dank!

Markus H.

Münster

Die Kanzlei hat uns dabei geholfen, den teuren Kreditvertrag mit unserer Bank zu beenden. Für die nächsten Jahre ist die mtl. Belastung nun um mehr als € 400,00 gesunken.

Till B.

Dortmund

fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Kontaktinformation

Kanzlei
Dr. Peter Nogossek
JuDr. Oliver Gromball
Rechtsanwälte

Münzstr. 36 , 48143 Münster
Tel.: + 49 251 - 482020
Fax: + 49 251 - 4820222
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widerruf[ at ]rechtsanwaelte.ms