Häufige Fragen

Fragen zum Widerruf

Fragen zum weiteren Ablauf

Vorfälligkeitsentschädigung - was ist das?

Wenn Sie als Kreditnehmer Ihr Darlehen vor der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen möchten, berechnet Ihnen die Bank Schadensersatz. Diesen nennt man Vorfälligkeitsentschädigung.

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Darlehensverträge, die Sie als Verbraucher in der Zeit ab den 1.1.2002 abgeschlossen haben. Wir haben aktuell über 250 Kreditverträge geprüft. Über 90% der geprüften Verträge enthielten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Was ist mit Verträgen nach 2010?

Allgemein wird behauptet, dass nur Verträge betroffen sind, die bis zum Jahr 2010 abgeschlossen wurden. Unsere Prüfungen haben ergeben, dass auch eine Vielzahl der ab 2011 abgeschlossenen Kreditverträge fehlerhaft sind. Betroffenen Mandanten konnten wir bereits helfen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben in der Presse und im Internet.

Wie hoch können meine Ergebnisse sein?

Ein Mandant hat im März 2011 eine Immobilie zu einem Kaufpreis von € 500.000 erworben. Einen Teilbetrag von €400.000 hat er über eine Zinsbindungzeitraum von 10 Jahren finanziert. Der Zinssatz betrug 4,3% und somit die jährliche Zinslast(ohne Tilgung) durchschnittlich ca. € 17.000. Unsere Überprüfung im März 2014 hat ergeben, das die Widerrufsbelehrung nicht sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB enthielt. Wir konnten das Darlehen daher widerrufen. Die Bank hat daraufhin den Zinssatz um 2,2% auf jetzt aktuell 2,1% reduziert und diesen geringen Zins für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben. Die jährliche Zinsersparnis für den Mandanten beträgt € 9.000 Euro. Bezogen auf die ursprüngliche Restlaufzeit des Vertrages von 7 Jahren spart der Mandant somit mehr als € 60.000!

Kann ich eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückfordern?

Wir haben viele solcher Fälle. Ein Mandant erwarb 2005 ein Haus und musste dieses 2011 vor Ablauf der Zinsbindungsfrist verkaufen. Die Bank berechnete ihm damals eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp € 16000,00. Es gelang uns, die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung im Dezember 2013 zu realisieren. Auch die von der Bank seinerzeit bei Vertragsabschluss erhobene Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2800,00 floss komplett an den Mandanten zurück.

Ist zur Beauftragung ein persönlicher Termin notwendig?

Nein, es ist nicht erforderlich, dass Sie zu uns in die Kanzlei kommen. Schicken Sie uns Ihre Kreditverträge per Post, Fax oder per E-Mail zu, wir klären die Sach- und Rechtslage und unterrichten Sie hiernach.

Welche Schritte leiten wir ein?

Wenn wir die Möglichkeit für Sie sehen, dass Sie sich aufgrund Ihrer Verbraucherrechte von Ihren teuren Darlehnsverträgen lösen können, bereiten wir für Sie den Widerruf vor und übernehmen hiernach die Korrespondenz mit dem finanzierenden Kreditinstitut, wenn Sie dies wünschen. Wir berechnen für Sie, was die Bank Ihnen nach §§ 346, 347 BGB an gezogenen Nutzungen zu erstatten hat und machen diesen Betrag für Sie geltend. Sollte die Bank sich weigern, Ihre Rechte anzuerkennen, setzten wir diese gerichtlich für Sie durch. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir kostenfrei für Sie!

Welche Informationen bzw. Unterlagen muss ich zusammenstellen?

Für eine erste Einschätzung benötigen wir eine Kopie Ihres Darlehnsvertrages. Anhand dieses Vertrages prüfen wir, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Entschließen Sie sich, Ihre Rechte mit unserer Hilfe durchzusetzen, benötigen wir die Jahreszinsbescheinigungen bzw. Jahreskontoauszüge, die Ihnen die Bank jährlich für das betroffene Darlehn zur Verfügung gestellt hat. Anhand dieser Unterlagen berechnen wir, was Ihnen die Bank an gezogenen Nutzungen schuldet.

Wie reagieren Kreditinstitute auf den Widerruf?

Die meisten Kreditinstitute lehnen einen von dem Kunden selbst erklärten Widerruf ab und zeigen sich erst nach anwaltlicher Zuhilfenahme verhandlungsbereit. Hierbei scheuen die Banken nicht davor zurück, ihre Kunden mit wahrheitswidrigen und falschen Behauptungen von der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechte abzuhalten. Lassen Sie sich von den Standardschreiben der Banken nicht ins Boxhorn jagen!

Einige Banken reagieren erst, wenn wir Ihnen die Klageschrift zuleiten, da sie dann sehen, dass der Kunde die ablehnende Haltung nicht akzeptiert und notfalls auch bereit ist, die Rechte mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen.

Benötige ich eine Anschlussfinanzierung?

Wenn Sie das Darlehn nach erklärten Widerruf nicht aus eigenen Mitteln zurückzahlen können, benötigen Sie einen Kreditfinanzierer, der das alte Darlehn ablöst. Wir empfehlen unseren Mandanten, den Widerruf erst zu erklären, wenn die Rückzahlung des Darlehns gesichert ist. Wenn Sie möchten, stellen wir den Kontakt zu finanzierenden Banken her, die ihr Darlehn übernehmen.

Fragen zu den Kosten

Fragen zu den Erfolgsaussichten

Welche Kosten können für mich entstehen

Das Honorar beträgt nur einen Teil der zurückgezahlten Gebühren und Zinsen. Oftmals übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Dies klären wir kostenlos für Sie.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung - was nun?

Auf Grund eines aktuellen Urteils des BGH ist es möglich, die Kosten des Widerrufs durch eine Rechtsschutzversicherung neu zu versichern. Sprechen Sie uns an!

Kann ich ein Erfolgsabhängiges Honorar mit Ihnen vereinbahren?

In Einzelfällen erlaubt es der Gesetzgeber, ein Erfolgshonorar mit Ihnen zu vereinbaren. Sprechen sie uns an!

Welche Bearbeitungszeit gibt es

Die Banken reagieren sehr unterschiedlich. Wenn diese den Widerruf akzeptieren, ist eine Einigung innerhalb weniger Tage möglich. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, dauert die Angelegenheit natürlich länger.

Was können wir für Sie erreichen?

Sollte die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler ergeben, können wir:

  • die damals vereinbarten hohen Darlehens-Zinsen zumeist um über 50% senken
  • die Bank verpflichten, die Gewinne herauszugeben, die sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat
  • die Bank veranlassen, Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus den teuren Darlehensverträgen zu entlassen
  • die Bank verpflichten, Ihnen eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten

 

 

 

Hier können Sie Ihre Verträge kostenlos überprüfen lassen.

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Verträge scannen oder Fotografieren. Achten Sie darauf, dass die Widerrufsbelehrung deutlich zu lesen ist.

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Wir überprüfen Ihre Verträge und rufen Sie innerhalb von 48 Stunden zurück.

Auch unser bereits vorzeitig aufgelöster Vertrag war von dem BGH Urteil betroffen. Die Kanzlei hat für uns bei der Bank die kompl. Vorfälligkeitszinsen inkl der Abschlussgebühren erfolgreich eingeklagt. Von den knapp € 19.000,00 haben wir uns ein neues Auto gekauft…vielen Dank!

Markus H.

Münster

Die Kanzlei hat uns dabei geholfen, den teuren Kreditvertrag mit unserer Bank zu beenden. Für die nächsten Jahre ist die mtl. Belastung nun um mehr als € 400,00 gesunken.

Till B.

Dortmund